Lt. Beschluss aus der Mitgliederversammlung vom 18.3.2023 setzt sich der Mitgliedsbeitrag aus einem Sockelbetrag und einem Zusatzbeitrag für aktive Athletinnen und Athleten zusammen. „Aktiv“ bedeutet die regelmäßige Teilnahme am Wettkampfbetrieb, bei dem ein DLV Startpass notwendig wird. Das ist üblicherweise ab einem Alter von 14 Jahren der Fall. Da die Startgebühren bei Wettkämpfen mit zunehmendem Alter höher werden, wird dieser Zusatzbeitrag altersabhängig erhoben.

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